


Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland können mit ihrem gültigen Personalausweis, ihrem Reisepass oder einem vorläufigen Reisepass in die Schweiz einreisen. Reisepässe, die seit höchstens einem Jahr abgelaufen sind, werden ebenfalls anerkannt. Da die schweizerische Eidgenossenschaft nicht zur EU gehört, ist beim Grenzübertritt mit Kontrollen des Zolls zu rechnen.
Kinder und Jugendliche
Für die Einreise in die Schweiz benötigen Kinder entweder einen gültigen oder höchstens seit einem Jahr abgelaufenen Kinderreisepass oder den für Kinder ausgestellten Personalausweis. Die seit 2004 ausgestellten Kinderreisepässe müssen aber bei der Einreise gültig sein. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen auch einreisen, wenn sie bis zum 01.11.2007 in den Reisepass eines Elternteils eingetragen wurden.
Allgemeine Reisehinweise
Insofern Sie mit dem PKW einreisen, sollten Sie darauf achten, dass auf allen Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen Vignettenpflicht besteht. Der Preis einer Autobahnvignette beträgt derzeit 27 Euro. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.swissinfo.org. Fahren mit Alkohol wird in der Schweiz ab 0,5 Promille geahndet.
Zollbestimmungen
Abgaben- und bewilligungsfrei dürfen Waren für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Als Reisegut, das jeder Reisende zollfrei mitführen darf, gehören Artikel wie Kleidungsstücke, Schmuck, Laptop oder Fotoapparate. Voraussetzung für die Abgabenfreiheit ist, dass es sich um gebrauchte Artikel handelt und dieselben Gegenstände bei Ausreise wieder ausgeführt werden.
Ferner dürfen Personen ab 18 Jahren Tabakwaren und alkoholische Getränke in gewissen Mengen mitführen: maximal 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak sowie höchstens 2 Liter Getränke mit bis zu 15% Vol. und ein Liter Getränke von über 15% Vol.
Arbeiten in der Schweiz
Seit dem 01. Juni 2007 benötigen Deutsche, die in der Schweiz arbeiten möchten, keine Arbeitsbewilligung mehr. Die Einholung einer Aufenthaltsbewilligung ist für diejenigen, die länger als 3 Monate in der Schweiz bleiben wollen, jedoch nach wie vor notwendig. Diese Aufenthaltsbewilligung erhält man gegen Vorlage des Arbeitsvertrages. Vor Arbeitsbeginn muss die Anmeldung sowie der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde unter Vorlage des gültigen Reisedokuments, des Arbeitsvertrages oder der -bestätigung erfolgen. EU-Bürger der ursprünglichen 15 Mitgliedsländer (also auch Deutsche) haben freien Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt. Sobald Sie einen Arbeitsvertrag in der Schweiz unterschreiben, unterliegen Sie dem schweizerischen Sozialversicherungssystem. Weitere Informationen für längerfristige Aufenthalte finden Sie unter www.imes.admin.ch.
Medizinische Hinweise
Impfungen
Für die Einreise in die Schweiz bestehen keine Impfvorschriften. Empfehlenswert ist aber sich hinsichtlich einer Zeckenimpfung beraten zu lassen, da es in bestimmten Teilen des Landes zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) kommen kann.
Medizinische Versorgung
Für eine unkomplizierte und schnelle ärztliche Versorgung sollten Sie stets die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei sich tragen, die die Versorgung und Kostenrückerstattung im Krankheitsfall für deutsche Staatsbürger regelt. Empfehlenswert ist es, zusätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die bei schweren Erkrankungen oder Unfällen für einen Rücktransport von der Schweiz nach Deutschland aufkommt.
Währung
In der Schweiz wird mit den Schweizer Franken (CHF) bezahlt.